Altersvorsorge

Die Krise der gesetzlichen Systeme aufgrund von Langlebigkeit, zu wenig Nachkommen, zu hoher Arbeitslosigkeit, leerer Staats-Kassen, immer weniger Beitragszahlern, kürzer werdender Beitragszeiten, häufigem Vorruhestand, steigender Zahl von Rentenempfänger etc. verlangt nach zukunftsstabilen Perspektiven und neuen Lösungen.

Die gesetzliche Rentenversicherung und die sozialen Sicherungssyteme stehen heute im Fokus der Öffentlichkeit sowie der individuellen Interessen vieler Menschen. Die Verunsicherung zu diesen Themen ist groß und der Beratungsbedarf enorm.

Immer mehr Bundesbürger fragen sich:

  • Wie stellt sich die Versorgungssituation zum voraussichtlichen Renteneintritt dar?
  • Reicht das Vermögen/die Vorsorge zur Aufrechterhaltung eines angemessenen Lebensstandards?
  • Wie hoch ist die vorhandene “Rentenlücke”?
  • Welcher Betrag müsste monatlich angespart werden, um die vorhandene Lücke zu schließen?
  • Welches Produkt ist für diesen Ansparvorgang am besten geeignet?
  • Welche Auswirkungen hat das Alterseinkünftegesetz auf die “Netto-Rente”?
  • etc. etc.

Unbestritten ist die gesetzliche Rentenversicherung in einer Krise, aus der sie nicht mehr herauskommt. Dass das Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung krankt und der sog. „Generationenvertrag“ ein sentimentales Relikt aus längst vergangenen Zeiten ist, wird den Bundesbürgern spätestens klar, wenn sie die versandten Renteninformationen der Deutschen Rentenversicherung (früher BfA oder LVA) lesen.

Schauen Sie sich nur einmal Ihre letzten 3-5 Bescheide an und vergleichen Sie die Mitteilung bzgl. Ihrer voraussichtlichen Rente bzw. die Hochrechnung Ihrer künftigen Altersrente!

Die Rentenanpassungen der vergangenen Jahre beliefen sich auf:

  • Jahr 2004 = 0%
  • Jahr 2005 = 0%
  • Jahr 2006 = 0%
  • Jahr 2007 + 0,54%
  • Jahr 2008 + 1,10%
  • Jahr 2009 + 2,41%
  • Jahr 2010 = 0%
  • Jahr 2011 + 0,99%

(Hinweis: Im Jahr 2008 und 2009 wurde die Rentenanpassung nicht nach der Rentenformel, sondern durch Gesetz geregelt. Die nach der Rentenformel eigentlich greifende Erhöhung 2008 um 0,46% und 2009 um ca. 1,80% sei für die Teilhabe der Rentner am Aufschwung zu gering. Der in der Rentenformel integrierte “Riester-Faktor” wurde daher für die Jahre 2008 und 2009 ausgesetzt und für die Jahre 2011 und 2012 verlängert. Im Jahr 2011 sorgt nun der Riester- oder besser gesagt Nachhol-Faktor dafür, dass die Steigerung um 0,64 Prozentpunkte niedriger ausfällt. Im Jahr 2011 greift ebenso der sog. Nachhaltigkeitsfaktor; dieser Faktor wirkt sich mit minus 0,46 Prozentpunkten aus. Der Nachhaltigkeitsfaktor wurde im Jahr 2005 eingeführt und dient dazu, die Arbeitsmarktsituation und die demographische Entwicklung bei der Rentendynamisierung zu berücksichtigen.)

Von den Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2007 in Höhe von etwa 231,41 Milliarden Euro kamen ca. 56,02 Milliarden Euro als Bundeszuschuss, das sind etwas mehr als 24%
(s. Rentenversicherungsbericht 2008).

Private Altersvorsorge ist eines der drängendsten aber leider auch am häufigsten verdrängten Themen unserer Zeit:
Nach einer aktuellen Studie des Deutschen Institutes für Altersvorsorge droht vielen Bürgern die Altersarmut. Bei 59% aller Haushalte reicht die private Vorsorge nicht aus, um die durch das Alterssicherungsgesetz ausgelöste Reduzierung der gesetzlichen Rente aufzufangen, geschweige denn einen komfortablen Lebensstandard im Alter zu ermöglichen. Ein knappes Drittel aller Deutschen sorgt gar überhaupt nicht für das Alter vor und verfügt auch über keinerlei private Rücklagen.

Wenn wir heute über Altersvorsorge und die geeignete Produktwahl sprechen, müssen wir natürlich zunächst auf das Alterseinkünftegesetz und dessen Auswirkungen eingehen.

Seit Anfang 2005 hat sich die Altersvorsorge in Deutschland grundlegend gewandelt. Das am 01.01.2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz (kurz AltEinkG / offiziell “Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen”) regelt ein ganzes Paket von Neuerungen. Hintergrund ist, dass die gesetzliche Rentenversicherung kaum noch auskömmliche Altersrenten bieten kann und das Aufbringen von Beiträgen für die private Vorsorge vom Staat erleichtert werden soll.

Kernelement des Alterseinkünftegesetzes ist es, die bisherige Zahlung von Beiträgen aus versteuertem Einkommen auf Steuerbefreiung der für Beiträge verwendeten Einkommensteile umzustellen und stattdessen die späteren Alterseinkünfte zu besteuern. Diese wesentliche Umstellung wird als Übergang zur nachgelagerten Besteuerung bezeichnet. Damit sollen die Bundesbürger in die Lage versetzt werden, besser für ihr Alter vorzusorgen, zumal dabei unter Umständen auch noch die Steuerprogression sinkt. Allerdings wird es für die Steuerfreiheit der Beiträge wie auch für die volle Besteuerung der Alterseinkünfte langjährige Übergangsfristen (bis ins Jahr 2040) geben. Mit dem Alterseinkünftegesetz ist der Paradigmenwechsel in der gesetzlichen Altersversorgung, der mit dem Altersvermögensgesetz aus dem Jahr 2001/2002 (Riester-Rente) begonnen wurde, weiter fortgesetzt worden.

Der Gesetzgeber hat das Altersvorsorgesystem in Deutschland damit in ein Drei-Schichten-System überführt:

  • Schicht 1: Basisversorgung (siehe unter Schicht 1)
  • Schicht 2: Zusatzversorgung (siehe unter Schicht 2)
  • Schicht 3: Kapitalanlageprodukte (siehe unter Schicht 3)

Die genaue Ermittlung des jeweils passenden Modells zur Altersvorsorge bedarf einer gründlichen und fundierten Beratung. Hier seien nur einige wichtige Stichpunkte genannt:

  • Verfügbarkeit des Geldes
  • steuerliche Auswirkungen
  • Auszahlungsalter
  • Hinterbliebenenschutz
  • Beleihbarkeit/Verpfändbarkeit des Vertrages
  • Schutz vor Hartz IV bzw. einer Privatinsolvenz
  • etc. etc.

Wenn auch Sie eine gründliche, fundierte und zudem neutrale Beratung suchen, dann kommen Sie zu uns. Wir ermitteln Ihre passende Vorsorgevariante!

“Mit Sicherheit gut Beraten!”

Hintergrund zur Einführung des Alterseinkünftegesetzes

Anlass für das Alterseinkünftegesetz ist ein Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 06.03.2002. Das Gericht hatte entschieden, dass es mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes nicht vereinbar sei, wenn die Pensionen von Beamten und die Renten aus den gesetzlichen Rentenkassen unterschiedlich besteuert werden. Der Gesetzgeber wurde deshalb verpflichtet, hier mit Wirkung ab 2005 für Abhilfe zu sorgen und die Besteuerung so zu regeln, dass eine Gleichbehandlung der Empfänger von Altersversorgungen sichergestellt ist. Konkret in der Kritik stand die Tatsache, dass Pensionen voll zu versteuern waren, während die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur mit dem Ertragsanteil der Besteuerung unterlagen.

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