Hunde Haftpflichtversicherung

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Zusatzinformationen

Wer braucht Sie?

Da auch Hunde einen beträchtlichen Schaden anrichten können, für die grundsätzlich der Halter verantwortlich ist, sollte jeder Hundehalter eine solche Hundehaftpflichtversicherung besitzen.

Was zahlt Sie?

Im Gegensatz zur Privathaftpflicht geht man hier nicht von einem Verschulden aus, sondern der Hundehalter haftet auch ohne eigenen Einfluss für das Verhalten seines Hundes. Die wichtigste Bestimmung über Schadenersatzpflicht regelt § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). ”Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.”

Die Hundehaftpflichtversicherung stellt den Versicherungsnehmer von berechtigten Schadenersatzansprüchen bis zur Höhe der Versicherungssumme frei.

Das Versicherungsunternehmen übernimmt dabei folgende Aufgaben:

  • Prüfung der Haftungsfrage
  • Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen
  • Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadenersatzforderungen

Die Hundehaftpflichtversicherung bietet üblicherweise weltweiten Versicherungschutz, für Auslandsaufenthalte meist nur bis zu einem Jahr. Je Schadensfall leistet der Versicherer generell Schadensersatz bis zur maximalen Höhe der Versicherungssumme.

Die Versicherungssumme sollte mindestens 3 Millionen Euro pauschal für Sach- und Personenschäden abdecken.

Typische Beispiele aus der Schadenspraxis:

  • Ihr Hund verletzt ein anderes Tier
  • Ihr Hund rennt über die Straße und verursacht dadurch einen Verkehrsunfall
  • Ihr Hund springt jemanden an und beschädigt z.B. die Kleidung
  • etc.

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