Bauherren Haftpflicht

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Zusatzinformationen

Wer braucht Sie?

Jeder, der ein Haus baut. Auch größere Umbauten, deren Risiken nicht mehr von der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt sind, müssen zusätzlich abgesichert sein. Denn Bauherren sind grundsätzlich dafür verantwortlich, dass Ihr Bau und das Baugrundstück nicht zur Gefahr für Dritte werden.

Was zahlt Sie?

Die Versicherung zahlt, wenn Dritte auf der Baustelle oder dem Baugrundstück zu Schaden kommen.Auf einer Baustelle kann viel passieren.

So könnte zum Beispiel ein Passant durch herabfallende Bauteile verletzt werden oder ein Kind von der ungeschützten Terasse fallen.

Ein Schild „Eltern haften für Ihre Kinder“ hilft dem verantwortlichen Bauherren dann nicht weiter.

Passiert etwas muss er zahlen. Vor allem wenn Personen zu Schaden kommen, kann das den Bauherren schnell finanziell überfordern bzw. sogar ruinieren: Arzt-, Krankenhaus- und Pflegekosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder sogar eine lebenslange Rente für die Geschädigten oder Hinterbliebenen können auf ihn zukommen.

Die Bauherren Haftpflichtversicherung kommt meist für eine Bauzeit von zwei Jahren für solche Schäden auf. Sie springt auch während der Bauzeit ein, wenn der Bauherr Pflichten verletzt, die er generell als Grundstückseigentümer hat: etwa wenn er die Streupflicht im Winter vernachlässigt.

Die Höhe des Beitrags hängt von der Versicherungssumme, der Bausumme und den Eigenleistungen ab. Sobald der Bauherr selbst Hand anlegt, wird der Versicherungsschutz meist teurer, da die Versicherungsgesellschaften Eigenleistungen als höheres Risiko bewerten.

Die Versicherungssumme sollte mindestens 3 Millionen Euro betragen.

Hinweis

Wer eine Bauherren Haftpflichtversicherung abschließt, sollte sich auch über den Abschluß einer Bauleistungsversicherung Gedanken machen.

Diese Versicherung übernimmt die Kosten, wenn Baustoffe und Bauteile beschädigt oder zerstört werden. Sie zahlt bei Unwetter, Überschwemmung, Erdbeben und Vandalismus.

Alle Risiken übernimmt die Bauleistungsversicherung allerdings nicht.

So deckt Sie zum Beispiel Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion nicht ab. Wer sich auch davor schützen will, muss eine Feuerrohbauversicherung abschließen.

Auch ist nicht automatisch alles, was zu einer Baustelle gehört, versichert. Die Gesellschaften zahlen, wenn Baustoffe und Bauteile beschädigt werden. Die meisten übernehmen auch die Kosten für Glasbruch und wenn fest eingebaute Teile wie Heizkörper gestohlen werden. Für den Diebstahl oder die Beschädigung nicht fest eingebauter Teile, von Fahrzeugen, Baugeräten oder für Pfusch am Bau kommen sie allerdings nicht auf.

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